Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den E-Scooter – vom Mindestalter über die Verkehrsregeln bis zum Training. Tippen Sie oben ein Stichwort ein oder klappen Sie die Antworten direkt auf. Ausführlich nachzulesen unter E-Scooter & Recht.
Grundlagen & Zulassung
Was ist ein E-Scooter im Sinne des Gesetzes?
Rechtlich ist ein E-Scooter ein Elektrokleinstfahrzeug nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): ein elektrisch angetriebener Roller mit Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h. Nur Fahrzeuge, die diese Vorgaben erfüllen und eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben, dürfen am Straßenverkehr teilnehmen.
Ab welchem Alter darf ich E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich.
Brauche ich einen Führerschein?
Nein. Für E-Scooter ist kein Führerschein und keine Mofa-Prüfbescheinigung nötig – das Mindestalter von 14 Jahren genügt.
Woran erkenne ich einen zugelassenen E-Scooter?
An der Allgemeinen Betriebserlaubnis (Genehmigungsnummer auf dem Typenschild) und der vollständigen Pflichtausstattung. Alle Details unter Verkehrssicherer E-Scooter.
Was gehört zur Pflichtausstattung?
Zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Beleuchtungsanlage vorne und hinten mit Rückstrahlern, eine helltönende Klingel und ein gültiges Versicherungskennzeichen (Plakette).
Wie schnell darf ein E-Scooter fahren?
Bauartbedingt höchstens 20 km/h. Schneller fahrende Geräte sind keine E-Scooter im Sinne der eKFV und im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen.
Brauche ich eine Versicherung?
Ja, E-Scooter sind versicherungspflichtig. Die Haftpflichtversicherung erkennt man an der Plakette am Heck; sie muss jedes Versicherungsjahr (ab 1. März) erneuert werden.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?
Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Straftat (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz). Zusätzlich haften Sie bei einem Schaden selbst, weil keine Versicherung einspringt.
Sind Hoverboards und E-Skateboards auch erlaubt?
Nein – sie haben keine Lenk- oder Haltestange und sind für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen.
Verkehrsregeln: Wo und wie fahren
Wo darf ich fahren?
Auf baulich angelegten Radwegen und Radfahrstreifen; fehlen sie, auf der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern kein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ sie ausdrücklich freigibt. Ab dem 1. März 2027 dürfen E-Scooter überall dort fahren, wo der Radverkehr freigegeben ist.
Darf ich auf dem Gehweg fahren?
Nein. Der Gehweg ist für E-Scooter tabu – auch das langsame Fahren oder Schieben mit laufendem Motor ist dort nicht erlaubt.
Darf ich in der Fußgängerzone fahren?
Nur, wenn ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ die Fußgängerzone ausdrücklich freigibt. Dann gilt: Schrittgeschwindigkeit und Vorrang für zu Fuß Gehende.
Darf ich Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung nutzen?
Nur wenn die Einbahnstraße durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.
Welche Ampel gilt für mich?
Es gilt die Ampel für den Radverkehr. Gibt es keine gesonderte Radampel, richten Sie sich nach der allgemeinen Fahrzeugampel – nicht nach der Fußgängerampel.
Muss ich beim Abbiegen Handzeichen geben?
Ja. Wie beim Radfahren zeigen Sie die Abbiegerichtung rechtzeitig durch Ausstrecken des Arms an und achten dabei auf den übrigen Verkehr.
Darf ich nebeneinander fahren?
Nur wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Im Zweifel und auf engen Wegen fahren Sie hintereinander.
Sicherheit & Ausrüstung
Brauche ich einen Helm?
Es gibt keine Helmpflicht – wir empfehlen den Helm aber dringend. Auch bei 20 km/h ist das Risiko schwerer Kopfverletzungen hoch.
Welche Kleidung ist sinnvoll?
Helle oder reflektierende Kleidung, damit Sie gut gesehen werden, und festes Schuhwerk für sicheren Stand auf dem Trittbrett.
Brauche ich Licht am E-Scooter?
Ja. Front- und Rücklicht gehören zur Pflichtausstattung und müssen bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht eingeschaltet und funktionsfähig sein.
Dürfen wir zu zweit fahren?
Nein – ein E-Scooter ist für genau eine Person zugelassen. Zu zweit zu fahren kostet Bußgeld und ist vor allem gefährlich, weil das Fahrzeug dafür nicht ausgelegt ist. Auch Anhänger ziehen ist nicht erlaubt.
Darf ich das Handy benutzen?
Nein, das Handy darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden (100 € Bußgeld). Navigiert wird vor der Fahrt.
Darf ich mit Kopfhörern fahren?
Erlaubt ist Musik nur, solange das Gehör nicht beeinträchtigt wird – Warnsignale müssen hörbar bleiben. Wir raten von Kopfhörern ab: Sie verlängern die Reaktionszeit spürbar.
Wie bremse ich richtig?
Beide Bremsen gleichzeitig und dosiert betätigen und das Gewicht leicht nach hinten verlagern. So verhindern Sie, dass das kleine Vorderrad blockiert und Sie über den Lenker stürzen. Das Bremsen aus höherem Tempo üben Sie am besten im Training.
Was ist die größte Gefahr beim E-Scooter?
Typisch sind Alleinstürze durch die sensible Bremse, das kleine Vorderrad und Kanten oder rutschigen Untergrund – häufig mit Kopfverletzungen. Dazu kommt das Übersehenwerden im toten Winkel abbiegender Fahrzeuge.
Recht, Alkohol & Bußgeld
Was gilt beim Alkohol?
Dieselben Grenzen wie beim Autofahren: ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrende unter 21 Jahren und in der Führerschein-Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Welche Strafen drohen bei Alkohol am E-Scooter?
Je nach Promillewert Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot; ab 1,1 Promille eine Straftat. Wichtig: Ein Verstoß kann auch den Auto-Führerschein kosten, weil er fahrzeugübergreifend gewertet wird.
Bekomme ich Punkte in Flensburg?
Bei bestimmten Verstößen ja – etwa bei Alkohol am Steuer oder Überfahren einer roten Ampel. Viele kleinere Verstöße werden dagegen nur mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.
Was kostet Fahren auf dem Gehweg?
Das unerlaubte Fahren auf Gehweg oder in der Fußgängerzone ist im Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld belegt, das mit einer Behinderung oder Gefährdung anderer steigt.
Was muss ich bei einem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, Ruhe bewahren und Erste Hilfe leisten. Bei verletzten Personen rufen Sie den Notruf 112 und die Polizei. Tauschen Sie Personalien und Versicherungsdaten aus und entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort.
Abstellen & Leih-Scooter
Wo darf ich den E-Scooter abstellen?
Wie Fahrräder am Straßenrand oder auf dem Gehweg – solange zu Fuß Gehende und andere nicht behindert oder gefährdet werden. Achten Sie besonders auf Blinde, Rollstuhlfahrende und Kinderwagen.
Gelten für Leih-Scooter andere Regeln?
Nein. Für Sharing-Scooter gelten dieselben Verkehrsregeln wie für private E-Scooter – vom Mindestalter über die erlaubten Flächen bis zu den Alkoholgrenzen.
Worauf muss ich bei Leih-Scootern achten?
Prüfen Sie vor der Fahrt kurz Bremsen, Reifen und Licht und melden Sie Schäden in der App. Stellen Sie den Roller am Ende in den vorgesehenen Zonen und ohne zu behindern ab.
Technik & Pflege
Wie lade ich den Akku sicher?
Nur mit dem Originalladegerät, nicht unbeaufsichtigt und nicht bei sichtbarer Beschädigung laden. Bei ungewöhnlicher Erwärmung, Verformung oder Geruch den Akku vom Netz nehmen und Abstand halten.
Darf ich meinen E-Scooter tunen oder schneller machen?
Nein. Wird die Höchstgeschwindigkeit manipuliert, erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz – aus einer harmlosen Fahrt wird eine Straftat, und bei einem Unfall haften Sie voll.
Kann ich bei Regen und Nässe fahren?
Ja, aber mit Vorsicht: Der Bremsweg wird länger, und nasse Fahrbahnmarkierungen, Gullideckel oder Schienen sind besonders rutschig. Fahren Sie langsamer und mit größerem Abstand.
Wie pflege ich meinen E-Scooter?
Prüfen Sie regelmäßig Bremsen, Reifen, Beleuchtung und den festen Sitz von Lenker und Schrauben. So bleibt das Fahrzeug verkehrssicher und hält länger.
Das Training
Was bringt ein E-Scooter-Training?
Es verbindet Theorie (Regeln, Risiken, Technik) mit praktischen Fahrübungen und macht Sie im Umgang mit dem E-Scooter deutlich sicherer. Mehr dazu unter Das Training.
Wie lange dauert das Training?
Das Basistraining ist als kompaktes Format von rund 90 Minuten inklusive Theorie angelegt; bei Bedarf lässt es sich um Zusatzinhalte ergänzen.
Für wen ist das Training geeignet?
Für alle ab 14 Jahren – von Schulklassen über Beschäftigte in Unternehmen bis zu privaten Gruppen und Gelegenheitsfahrenden.
Was muss ich zum Training mitbringen?
Festes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung. Helme werden in der Regel gestellt.
Wer bietet das Training an?
Die Verkehrswachten vor Ort. Ein passendes Angebot in Ihrer Nähe finden Sie über Training anfragen.
Was kostet das Training?
Das legt die durchführende Verkehrswacht fest. Viele Angebote sind kostenlos oder gefördert – fragen Sie einfach bei der Verkehrswacht in Ihrer Nähe nach.
Für Eltern
Ab welchem Alter darf mein Kind E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren – ohne Führerschein, aber mit Versicherungspflicht. Bis dahin ist das Fahren im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt.
Muss ich mein Kind begleiten?
Rechtlich nein. Wir empfehlen aber, das Fahren zunächst gemeinsam auf einer sicheren Fläche abseits des Verkehrs zu üben. Tipps dazu unter Für Eltern.
Wie bereite ich mein Kind auf das Fahren vor?
Helm besorgen, auf ruhigem Gelände üben, die wichtigsten Regeln gemeinsam besprechen und – wenn möglich – ein Training besuchen.
Für Unternehmen
Sind Wegeunfälle mit dem E-Scooter versichert?
Ja. Der unmittelbare Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) – unabhängig vom Verkehrsmittel. Mehr unter Für Unternehmen.
Dürfen Beschäftigte ihren privaten E-Scooter für Dienstwege nutzen?
Grundsätzlich ja, aber nicht ungeregelt: Sobald ein E-Scooter dienstlich eingesetzt wird, greifen Arbeitgeberpflichten wie Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Nutzung, verkehrssicherer Zustand und Versicherung sollten vorab geregelt werden.
Besteht im Betrieb eine Helmpflicht?
Gesetzlich gilt keine allgemeine Helmpflicht. Der Arbeitgeber kann das Tragen eines Fahrradhelms über die Gefährdungsbeurteilung aber als verbindliche betriebliche Schutzmaßnahme anordnen.
Wie oft muss ein Betrieb unterweisen?
Vor der ersten Nutzung, danach mindestens einmal jährlich und zusätzlich anlassbezogen. Bei jugendlichen Beschäftigten ist die Unterweisung halbjährlich fällig; jede Unterweisung ist zu dokumentieren.
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Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie uns – die Kontaktdaten finden Sie unter Über uns. Wir antworten gern und nehmen häufige Fragen hier mit auf.
